FAQ - Registrierung

ArbeitgeberInnen und ihre ArbeitnehmerInnen müssen sich registrieren, um die Webapplikation Dienstleistungsscheck-Online (DLS-Online) des Kompetenzzentrums Dienstleistungsscheck (CC DLS) - eingerichtet bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau , Dienstleistungsscheck, Business Center 280, 8000 Graz - nutzen zu können.

Wer kann mit dem Dienstleistungsscheck entlohnt werden?

Die Entlohnung mittels Dienstleistungsscheck ist nur für folgende Personen mit freiem Arbeitsmarktzugang zulässig:

  • Österreichische StaatsbürgerInnen
  • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
  • Staatsangehörige der Schweiz, von Liechtenstein, Island und Norwegen.
  • Inhaberinnen/Inhaber eines Niederlassungsnachweises, eines Befreiungsscheines, einer Niederlassungsbewilligung – unbeschränkt, einer Rot-Weiß-Rot-Karte plus, eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt-EU" bzw. "Daueraufenthalt-EG", einer Aufenthaltskarte für Angehörige von EWR-BürgerInnen, einer Daueraufenthaltskarte, einer Freizügigkeitsbestätigung, eines Aufenthaltstitels "Familienangehörige/r" bzw. "Daueraufenthalt – Familienangehörige/r", Aufenthaltsberechtigung plus, einer Bestätigung gemäß § 3 Abs. 8 AuslBG oder einer Arbeitserlaubnis (eingeschränkt auf ein bestimmtes Bundesland), Personen mit einem gültigen Asylstatus (Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte) sowie Personen, die seit mindestens drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie als ArbeitnehmerIn DLS-Online nur nutzen können, wenn Sie über ein europäisches Bankkonto verfügen.

Dienstleistungsscheck und familiäre Beziehungen:

Ein Arbeitsverhältnis liegt nicht vor, wenn die Tätigkeiten aufgrund einer familiären Beistandspflicht ausgeübt werden. Normiert werden solche familiäre Beistandspflichten in den §§ 90ff. ABGB für Ehepartner/ bzw. eingetragene Partner/innen und für Lebensgefährten sowie im § 137 ABGB für das Verhältnis Eltern-Kinder sowie für das Verhältnis Großeltern/Enkel. Daher wird in solchen Fällen (unabhängig vom Wohnsitz) im Zweifel davon ausgegangen, dass keine Arbeitsverhältnisse vorliegen. Haushaltstätigkeiten fallen in jedem Fall unter die familiäre Beistandspflicht. Bei allen anderen familiären Konstellationen/bei allen anderen Familienangehörigen ist grundsätzlich die Beschäftigung mittels DLS möglich. Bei Vorliegen eines gemeinsamen Haushaltes ist jedoch eine Entlohnung mit Dienstleistungsscheck jedenfalls unzulässig.

Wie können Sie sich registrieren?

Wenn Sie noch keine DLS-KundInnen sind, können Sie sich hier für DLS-Online registrieren:  Registrierung

Selbstverständlich können Sie sich auch als bestehende DLS-KundInnen nachträglich zu DLS-Online anmelden:  Registrierung

Was Sie noch über den Dienstleistungsscheck wissen sollten

Weiterführende Informationen zum Dienstleistungsscheck und zu Ihren Verpflichtungen als ArbeitgeberInnen bzw. ArbeitnehmerInnen finden Sie hier:

Sie sind registriert, haben aber noch kein Passwort erhalten?

Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) erhalten Sie nach erfolgreicher Registrierung per RSA-Brief vom CC DLS.

Sie haben Ihr Passwort vergessen?

Neue Zugangsdaten können Sie jederzeit beim CC DLS unter der Servicetelefonnummer 050405-40500 oder per E-Mail unter dienstleistungsscheck@bvaeb.at anfordern.